Schwimmen im Schulsport – das Positionspapier des DSLV e.V.

Nur Schulsport bewegt alle Kinder und Jugendliche!

Schwimmen als lebenserhaltende Kompetenz zu vermitteln ist staatlicher Auftrag. Diesen umfassend zu erfüllen kann nur über den Schwimmunterricht an Schulen gelingen.

Schwimmen ist eine lebenslang ausübbare Sportart mit entwicklungs- und gesundheitsfördernden sowie gesundheitserhaltenden Effekten. Sie ermöglicht weitgehend geschlechts- und altersunabhängig ein Training des Herz-, Kreislauf-Systems und des Muskelapparates, fördert koordinative Fähigkeiten und ist gleichzeitig gelenkschonend und in der Ausübung überaus verletzungsarm. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates ermöglicht das Medium Wasser darüber hinaus eigentätige Bewegungserfahrungen, die so an Land nicht zu erzielen sind. Folglich ist Schwimmunterricht wesentlicher und integraler Bestandteil schulischer Curricula. Schwimmunterricht bedarf auf sächlicher, personeller und organisatorischer Ebene spezifischer Voraussetzungen, die grundsätzlich zu gewährleisten sind. Hierzu zählen das Vorhandensein, der Zustand und die Grundkonzeption von Schwimmhallen und Bädern, die notwendigen Qualifikationen auf Seiten der Lehrkräfte und die zu gewährleistenden organisatorischen Rahmenbedingungen.

Die Situation im Schulsport zeigt, dass diese Faktoren in vielen Fällen optimierbar sind bzw. so eingeschränkt, dass sie zum Teil sogar einen adäquaten Schwimmunterricht verhindern. Gleichzeitig legen Untersuchungen in alarmierender Weise nahe, dass immer weniger Kinder und Jugendliche sich sicher im Medium Wasser bewegen können.

In diesem Zusammenhang fordert der Deutsche Sportlehrerverband:

  • … eine universitäre Sportlehrerausbildung, in der Schwimmen zum theoretischen und praktischen Pflichtprogramm gehört und mit einer Schwimmlehrbefähigung abgeschlossen wird. Die Rettungsfähigkeit muss nachgewiesen werden.

Es wird als unerlässlich angesehen, dass der Erwerb der Schwimmlehrbefähigung integraler Bestandteil der Ausbildung von Sportlehrkräften ist. Die KMK und alle kultuspolitischen Entscheidungsträger werden aufgefordert, hier eindeutige Weichen zu stellen. Studiengänge, die eine entsprechende Qualifikation nicht anbieten, sind entsprechend zu modifizieren.
Die bestehenden Studiengänge sind ferner unter dem Paradigma Inklusion auch im Schwimmunterricht zu reformieren. Bei der Auseinandersetzung mit dem Medium Wasser sind je nach Förderschwerpunkt zwingend medizinische Kenntnisse zu berücksichtigen und didaktische Grundsätze zu beachten, die nicht Bestandteil allgemeiner, übergreifend erworbener inklusionspädagogischer Grundlagen sind. Hierfür ist im Sinne von Wissen und Können auszubilden!

In der Ausbildung in der 2. Phase der Lehrerbildung wird empfohlen, dass Schwimmen Bestandteil des Pflichtprogramms ist.

Aufgabe und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die im Studium erworbenen Haltungen, Kompetenzen und Fertigkeiten anzuwenden, zu vertiefen und mit der Zielrichtung ‚Unterrichtsqualität’ zu erweitern. Eine lernzielorientierte, lerngruppen-adäquate und individuelle Kompetenzen berücksichtigende Planung, Durchführung und Reflexion des Unterrichts bedarf der professionellen Begleitung. Das gilt für den Schwimmunterricht in besonderem Maße.

  • … Schulen mit qualifizierten Lehrkräften und notwendigen Sachmitteln auszustatten.

Schwimmunterricht muss nicht nur aus Sicherheitsgründen von qualifizierten Lehrkräften erteilt werden. Der Auftrag und die Aufgabenstellungen von Schule bedingen, dass über eine fachliche Qualifikation hinaus eine pädagogische Ausbildung vorliegt, die sich in einer entsprechenden Haltung und Wertschätzung des Einzelnen unabhängig von seiner Leistung ausdrückt und seine Teilhabe auf der Basis bestmöglicher Förderung zum Ziel hat. Schwimmunterricht ist Unterricht in diesem Sinn und mit den entsprechend personellen und sächlichen Ressourcen auszustatten (Lehrpersonen, Materialien, Beförderung etc.).

  • … Schwimmunterricht verpflichtend in der Primarstufe und in der Sekundarstufe anzubieten.

Zielsetzung des Schwimmunterrichtes muss es sein, dass sich die Schülerinnen und Schüler sicher und ausdauernd im tiefen Wasser bewegen können. Alle Kinder sollten die Primarstufe als sichere Schwimmer verlassen, das heißt, die Bedingungen des Jugendschwimmabzeichens Bronze erfüllen. Kinder, die demnach noch keine sicheren Schwimmer sind, müssen im Schwimmunterricht der weiterführenden Schulen zu dieser Kompetenz geführt werden.

  • … die Rahmenbedingungen des Anfängerschwimmunterricht als besonderem Anliegen der Schule zu verbessern

Bei der Bemessung von Lerngruppengrößen ist beim Schwimmunterricht zu bedenken, dass die Zusammensetzung der Lerngruppe bzw. die räumlichen Gegebenheiten einen erhöhten personellen Einsatz erfordern. Das bedingt auch, dass für Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen pädagogisch geschulte Assistenz bereitgestellt werden muss.

Für die Arbeit mit Nichtschwimmern in der Primarstufe ist eine Gruppengröße von 6 Schülerinnen bzw. Schülern optimal zielführend. Eine derart intensive Betreuung rechtfertigt sich aus der Zielsetzung des Unterrichts (sicheres Schwimmen), den organisatorischen Rahmenbedingungen und den Aufsichtsverpflichtungen beim Schwimmunterricht sowie aus der dafür zur Verfügung stehenden Zeit. Im Rahmen der regulären Unterrichtsorganisation kann dies nicht von einer Lehrkraft geleistet werden. Daher sind zusätzliche Deputatstunden (Dopplung) im Anfänger-Schwimmunterricht zwingend notwendig.

  • … dass beim schulischen Übergang von der Primarstufe zur Sekundarstufe Aussagen zur Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Bestandteil der Übergangsdokumente sind.

Ein entsprechender Vermerk hilft der aufnehmenden Schule bei der Planung des notwendigen Schwimmunterrichts und informiert künftige Lehrkräfte, aber auch Eltern über die vorhandene Kompetenz, die u. a. im Vorfeld von Wanderfahrten und Wassersportprojekten sicherheitsrelevant zu bedenken ist.

  • … die gesicherte Finanzierung der Anmietung der Schwimmstätten und des Transportes zum Schwimmunterricht.

Die Schulträger dürfen nicht aus ihrer Pflicht entlassen werden, die Kosten für die Anmietung und den Transport zur Schwimmstätte und zurück zur Schule über ihre Haushaltsplanungen sicherzustellen.

  • … die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, welche die Durchführung von Schwimmunterricht ermöglicht.

Schwimmunterricht benötigt Schwimmhallen und Bäder, die über die für den Schwimmunterricht notwendige Ausstattung und Merkmale verfügen. Reine Erlebnisbäder werden diesen Notwendigkeiten nicht gerecht. Die Kommunen bzw. die Schulträger werden aufgefordert, die gesellschaftliche Aufgabe ‚Schwimmfähigkeit’ bei der Planung und bei Überlegungen zur Unterhaltung ihrer Einrichtungen zu berücksichtigen.

 

verabschiedet auf der Bundesversammlung am 14.11.15 in Leipzig

Hier finden Sie das Positionspapier des DSLV e.V. zum Download

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